Auslaufmodell C4-Heizung: Rechtzeitiges Handeln wichtig
HausverwaltungsCheckerLetztes Update 24.02.2018C4-Heizungen erfüllen nicht die von der EU gestellten Anforderungen an die Energieeffizienz. Im Falle eines Defektes dieses Auslaufmodells müssen daher mitunter komplette Heizanlagen ausgetauscht werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat nun gemeinsam mit dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und weiteren Institutionen einen Infoflyer herausgegeben, der alle wesentlichen Informationen beinhaltet und Beratungs- sowie Förderungsangebote aufzeigt
In den nächsten Monaten und Jahren ist damit zu rechnen, dass immer öfter ganze Anlagen umgerüstet werden müssen. Denn raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 im Europa nur noch vertrieben werden, wenn sie den Standard der Brennwerttechnik und Anforderungen an die Energieeffizienz (EU-Verordnung 813/2013) erfüllen.
Insbesondere in Mehrfamilienhäusern können seitdem Probleme entstehen, wenn mehrere Gasetagenheizungen der Installationsarten C4, C8 oder B3 an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind. Wenn hier ein einzelnes Gerät defekt ist, droht aufgrund von Ersatzteilmangel eine teure Umrüstung der Abgasanlage oder sogar ein Austausch aller am gleichen Strang befindlichen Heizgeräte.
Das kann insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften zu rechtlichen und finanziellen Problemen führen, denn oft ist weder die Tragung der Kosten noch die Beschlussfassung geregelt. Viele Eigentümer reagieren zunächst mit Unverständnis, dass ein gesamtes Heizungssystem ausgetauscht werden soll, wenn die eigene Gasetagenheizung noch einwandfrei funktioniert.
Fazit: Rechtzeitiges Handeln ist wichtig! Immobilienverwalter sollten Eigentümer schnellstmöglich über die Rechtslage und die möglichen Probleme mit C4-Heizungen informieren, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Mehr Informationen hierzu im Flyer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung.
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